Unsere, von uns gemachten Regeln.
Die Satzung ist unsere Verfassung und von entscheidender Bedeutung für die tägliche Arbeit im mvkappel. Sie wurde bei unserer Vereinsgründung im Jahr 1904 erstmalig verfasst, bis heute immer wieder angepasst und ist beim Amtsgericht Freiburg (Registernummer VR 752) hinterlegt.
So ist zum Beispiel der mvkappel als gemeinnützig anerkannt, weil aus unserer Satzung eindeutig hervorgeht, welche gemeinnützigen Zwecke wir verfolgen und auf welche Art und Weise wir das machen. Dazu ist es auch erforderlich, dass unsere Satzung bestimmte Klauseln enthält, welche der Gesetzgeber für gemeinnützige Organisationen vorschreibt. Aber noch wichtiger ist es, dass sich der mvkappel tatsächlich an seine Satzung hält. Denn diese beinhaltet die von uns gemachten Regeln, damit unser Orchester und unsere Musikschule erfolgreich bleiben. In der Hauptversammlung am 1. April 2022 haben wir unsere Satzung zum letzten Mal geändert.
Zur Ansicht der Satzung des mvkappel bitte hier klicken!